Zusammenarbeit mit den Eltern

Information

Eine offene, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit im Kindergarten.

Strukturierte Elterngespräche

Elterngespräche:

Elternabende

Zu Beginn des Kindergartenjahres (Sep./Okt.) findet immer der jährliche Gesamtelternabend statt. Neben der wichtigen Elternbeiratswahl werden an diesem Abend in den einzelnen Gruppen auch noch andere Tagesordnungspunkte behandelt, wie z.B. Rückblick auf das vergangene Jahr, Informationsweitergabe über Termine, Aktionen und evtl. Veränderungen unserer Arbeit. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, Fragen zu klären sowie Wünsche und Anregungen vorzubringen. Der Abend endet meist mit einem gemütlichen Umtrunk.

Außerdem finden unter dem Jahr verteilt noch weitere thematische Elternabende zu verschiedenen Themen statt, wie z.B. ein Informationselternabend zum „Orientierungsplan“, ein Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder, ein Elternabend für unsere zukünftigen Schulanfänger usw.

Mitwirkungsmöglichkeiten

Angebote für Kinder und Eltern:

Mitbestimmungsmöglichkeiten und Elternbeirat

Die Eltern haben als Personensorgeberechtigte ihrer Kinder ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht. Sie gehen mit dem Träger unseres Kindergartens einen Vertrag (Aufnahmevertrag) ein, wobei die Kindergartenordnung Vertragsbestandteil ist. Die Eltern können einen Elternbeirat wählen. Er ist das gewählte Gremium aller Eltern unseres Kindergartens. Der Elternbeirat hat den Auftrag, alle Familien zu vertreten, in Zusammenarbeit mit uns Erzieherinnen die Bedingungen für die Kinder und die Familien in der Einrichtung zu verbessern sowie die Bildungs- und Erziehungsarbeit unseres Kindergartens zu unterstützen und zu fördern.

Der Elternbeirat unserer Einrichtung besteht aus vier Elternbeiräten und vier Stellvertretern. Der Vorsitzende des Gremiums und dessen Stellvertreter wird ausschließlich von den vier Elternbeiräten (keine Stellvertreter) gewählt. Elternbeiratssitzungen werden von der Einrichtung oder dem Elternbeirat einberufen.

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kindergarten zu unterstüt-zen und die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck, insbesondere

1. das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergar-tens zu wecken.

2. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung zu unterbreiten

3. sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung einzusetzen und

4. das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit des Kindergartens und seiner besonderen Bedürfnisse zu gewinnen.

Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Fachkräften, der Leitung und dem Träger zusammen. Der Träger sowie die Leitung des Kindergartens informieren den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im Kindergarten. Der Elternbeirat berichtet den Eltern mindestens einmal im Jahr über seine Tätigkeit.

Der Elternbeirat beteiligt sich außerdem an der Organisation und Mithilfe von verschiedenen Festen und Aktionen, wie z.B. St. Martin/Umtrunk.

Der Elternbeirat kommt in regelmäßigen Sitzungen (meist mit Erzieherinnen) zusammen.

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