Aufnahme einer Kita in das Internetportal www.bw-kita.de |
Das
Onlineportal "bw-kita" wurde seinerzeit als eine Plattform
entwickelt, mittels deren die Stadt- und Landkreise ihrer Informationspflicht
nach § 24 Abs. 5 SGB VIII auf einfache Weise nachkommen können. Das
Onlineportal hat nun schon seit längerem seinen "Zenit" erreicht und
müsste für eine künftige Nutzung umfassend modernisiert werden. Dies ist
aufgrund der verwendeten und inzwischen sehr veralteten Technologie nicht mehr
sinnvoll. Das KVJS-Landesjugendamt stellt den Betrieb und den Support des
Onlineportals: "bw-kita" zum Ende des 2. Quartals 2025 ein. Das ist in unserer Wahrnehmung verkraftbar, da sich die Art der Informationsbeschaffung und die Bereitstellung entsprechender Informationen stark verändert haben. Aktuell ist vonseiten des KVJS nicht beabsichtig, eine Nachfolgeplattform ins Leben zu rufen. |
Redaktionsrecht beantragen / Anmeldung in bw-kita.de |
Aus
den oben genannten Gründen werden wir daher keine weiteren Zugänge mehr
ausstellen und bitten Sie auf eventuelle Plattformen, die z.B. durch Ihre
Gemeinden angeboten werden auszuweichen. Vorhandene Benutzerkonton können solange weiter genutzt werden, bis bw-kita vom Netz genommen wird. |