Aufnahme einer Kita in das Internetportal www.bw-kita.de

Das Onlineportal "bw-kita" wurde seinerzeit als eine Plattform entwickelt, mittels deren die Stadt- und Landkreise ihrer Informationspflicht nach § 24 Abs. 5 SGB VIII auf einfache Weise nachkommen können. Das Onlineportal hat nun schon seit längerem seinen "Zenit" erreicht und müsste für eine künftige Nutzung umfassend modernisiert werden. Dies ist aufgrund der verwendeten und inzwischen sehr veralteten Technologie nicht mehr sinnvoll.

Das KVJS-Landesjugendamt stellt den Betrieb und den Support des Onlineportals: "bw-kita" zum Ende des 2. Quartals 2025 ein.

Das ist in unserer Wahrnehmung verkraftbar, da sich die Art der Informationsbeschaffung und die Bereitstellung entsprechender Informationen stark verändert haben.

Aktuell ist vonseiten des KVJS nicht beabsichtig, eine Nachfolgeplattform ins Leben zu rufen.

 

Redaktionsrecht beantragen / Anmeldung in bw-kita.de

Aus den oben genannten Gründen werden wir daher keine weiteren Zugänge mehr ausstellen und bitten Sie auf eventuelle Plattformen, die z.B. durch Ihre Gemeinden angeboten werden auszuweichen.

Vorhandene Benutzerkonton können solange weiter genutzt werden, bis bw-kita vom Netz genommen wird.

 

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