Das
Onlineportal "bw-kita" wurde seinerzeit als eine Plattform
entwickelt, mittels deren die Stadt- und Landkreise ihrer Informationspflicht nach § 24 Abs. 5 SGB VIII auf einfache Weise nachkommen können. DasOnlineportal hat nun schon seit längerem seinen "Zenit" erreicht und müsste für eine künftige Nutzung umfassend modernisiert werden. Dies erscheint wenig sinnvoll, da bw-kita von Grund auf neu konzipiert werden müsste.
Das KVJS-Landesjugendamt stellt daher den Betrieb und den Support des
Onlineportals: "bw-kita" zum Ende des 2. Quartals 2025 ein.
Das
ist in unserer Wahrnehmung verkraftbar, da sich die Art der
Informationsbeschaffung und die Bereitstellung entsprechender Informationen
stark verändert haben.
Aktuell ist vonseiten des KVJS nicht
beabsichtig, eine Nachfolgeplattform ins Leben zu rufen.
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