Kindertageseinrichtungen im Landkreis Heidenheim

 

Tagesbetreuungsangebote für Familien mit behindertem Kind

Liebe Eltern,

Tag um Tag erfüllen Sie die an Sie gestellten Aufgaben im Zusammenleben mit Ihrem behinderten Kind mit großer Selbstverständlichkeit und einem immensen Maß an Verantwortung. Es ist Ihnen daher auch sehr wichtig, dass Ihr Kind diesen respektvollen Umgang auch in einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung erfahren soll.

Je nach dem Schweregrad der Behinderung Ihres Kindes wird es auf sehr unterschiedliche Hilfestellungen und Förderungen im Fremdbetreuungskontext angewiesen sein. Oftmals reichen die integrativen Angebote der Regelkindergärten oder einer Tagespflegeperson nicht aus.

Damit wir Sie gezielt bei Ihrer Suche unterstützen können möchten wir Sie bitten, mit den entsprechenden Fachleuten unserer Eingliederungshilfen für geistig und körperbehinderte Kinder des Fachbereich 21- Soziale Sicherung- Kontakt aufnehmen. Bei Vorliegen einer (drohenden) seelischen Behinderung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII in Fachbereich 22 - Jugend und Familie- wenden.

Fachbereich 21 - Soziale Sicherung  / Fachbereich 22 - Jugend und Familie

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