Bei der Vergabe von Betreuungsplätzen ist für Aufnahmen ab 01.07.2011 nach folgender Prioritätenliste/Rangfolge vorzugehen.
1. Hauptwohnsitz in Giengen
Aufgenommen werden vorrangig Kinder, die mit Hauptwohnsitz in Giengen gemeldet sind.
2. Anmeldedatum
In der Stadt Giengen gilt für die Tageseinrichtungen ein zentraler Anmeldestichtag (31.3. für das kommende Kindergartenjahr). Bis zu diesem Tag angemeldete Kinder haben Vorrang vor Kindern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet werden.
3. Alter des Kindes
Das jeweils ältere Kind in der maßgeblichen Altersgruppe unter 3 Jahre bzw. ab 3 bis zum Schuleintritt hat Vorrang.
4. Soziale Härte- und Notfälle
Liegen begründete familiäre Härte- oder Notfälle vor, die durch eine Betreuung in der Einrichtung wesentlich abgemildert werden können, können die davon betroffenen Kinder vorrangig aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn nach Feststellungen des Jugendamtes die Betreuung für das Wohl des Kindes erforderlich ist.
5. Alleinerziehende in Beruf/Ausbildung/Berufl. Wiedereingliederung
Das Kind einer alleinerziehenden Person hat Vorrang vor Kindern aus Paarbeziehungen (Verheirateten oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften) sofern die alleinerziehende Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht, eine solche in Kürze aufnehmen will oder sich in Ausbildung oder in einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung befindet.
6. Eltern in Beruf/Ausbildung/Berufl. Wiedereingliederung
Soweit beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine solche in Kürze aufnehmen, oder sich in Ausbildung oder in einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung befinden hat das Kind Vorrang vor anderen.
7. Geschwisterkind
Wird die Einrichtung bereits von einem Geschwister besucht, hat das Geschwisterkind Vorrang vor anderen Kindern.
8. Kindergartenbezirk
Kinder, die im betreffenden Kindergartenbezirk der Einrichtung wohnen haben Vorrang.
9. Gemeindefremde Kinder
Gemeindefremde Kinder werden nur bei freien Kapazitäten der Einrichtung zur Auslastung und bei Anerkennung einer interkommunalen Kostenausgleichsverpflichtung der Wohnortgemeinde aufgenommen. Im Falle bayerischer Kinder ist vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Wohnortgemeinde analog der in Baden-Württemberg geltenden Pauschalen von den Eltern vorzulegen.
Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt über die Zentrale Anmeldung der Stadt Giengen. Sie finden die Anmeldung auf der Homepage der Stadt Giengen:
-> Leben in Giengen
-> Familie, Kinder und Jugend
-> Zentrale Vormerkung für Krippen- und Kindergartenplätze
Bei Fragen hierzu:
07322 952-2650 oder
kindergartenanmeldung@giengen.de
Wenn Sie sich über unseren Kindergarten im Vorfeld persönlich informieren möchten, melden Sie sich gerne bei der Kindergartenleitung Bärbel Fortenbacher unter 07322-9188200 oder kiga.lederstrasse@giengen-evangelisch.de zu einer Terminvereinbarung.
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